Lexikon


Abwieger
 Der Abwieger überwacht den Waagevorgang -> Waage und protokolliert sämtliche Änderungen im Waagebuch.


ADGB Allgemeines Deutsches Gestütbuch
 Im Allgemeinen Deutschen Gestütbuch (ADGB) sind alle Vollblutpferde verzeichnet, die in Deutschland gezogen wurden oder die aufgrund besonderer Bestimmungen in das Deutsche Gestütbuch eingetragen werden.

Die erste Ausgabe ist 1847 erschienen.

In das ADGB wiederum werden nur solche Pferde eingetragen, die sich lückenlos auf die im englischen General Studbook (GSB) Vol 1 eingetragenen Stammeltern zurück verfolgen lassen. Dies gilt sowohl für die Mutterlinie als auch für die Hengstlinie.

Die vielfach geäußerte Voraussetzung, daß die Pferde auf einen der drei Gründerhengste zurück geführt werden müssen, ist nicht richtig. Auch wenn dies bei den meisten Vollblütern zutrifft.

Das Gestütsbuch für Vollblüter kann auch als "Adelskalender" des Pferdes bezeichnet werden. Nur wer darin eingetragen ist, darf sich "Vollblut" nennen.


Alter eines Pferdes
 Vollblüter werden am 1. Januar eines Jahres unabhängig vom tatsächlichem Geburtsdatum ein Jahr älter. Ein im März geborenes Fohlen gilt also ab dem 1. Januar des folgenden Jahres als Jährling.

Bis zum Jahre 1834 war dieser Stichtag nicht der 1. Januar, sondern der 1. Mai.



Altersgewichtsrennen
 Ein Rennen, in dem das zu tragende Gewicht abhängig vom Alter des Pferdes oder von den gewonnenen Geldpreisen ist, nennt man Alters- oder Aufgewichtsrennen.


Amateurrennreiter
 

Ein Amateurrennreiter übt den Galopprennsport nicht professionell aus, sondern als "Hobbyreiter". Er erhält im Unterschied zum Jockey kein Geld für den ausgeführten Ritt und ist auch am Gewinn des Pferdes nicht beteiligt.

Die errittenen Gelder fließen an den Verband Deutscher Amateurrennreiter, der damit den Amateurrennsport in Deutschland unterstützt. Der Verband feierte im Jahr 2006 sein 100 jähriges Bestehen.

In Deutschland sind die Bestimmungen besonders streng. Danach darf an Amateurrennen nur teilnehmen, wer nicht beruflich in einem Rennstall oder Gestüt beschäftigt ist.

Der Champion der Amateure wird in Deutschland seit 1823 ermittelt und seit 1935 wird auch die Championesse der Amateurrennreiterinnen ermittelt. Erster Champion 1823 war Graf Hahn Basedow, erste Championesse 1935 war Elisabeth Blume.

Amateurrennreiter- und Reiterinnen dürfen auch an Jockey-Rennen teilnehmen. Die erste Amateurrennreiterin und damit die erste Reiterin überhaupt, die ein Jockeyrennen gewonnen hat, war Susanna M. Santesson 1974 auf Deutschlands Paraderennbahn in Baden Baden.

1979 ritt die Amateurrennreiterin Monika Blasczyk als erste und bisher einzige Frau im Deutschen Derby Varanes und wurde damit Neunte.

Für Amateurrennreiter gibt es auch eine von der => FEGENTRI ausgetragene Weltmeisterschaft, die wie bei der Formel I im Automobilrennsport als Jahreswertung über ca. 70 Rennen auf Rennbahnen in den der Fegentri angeschlossenen Ländern in der Welt entschieden wird.



Aufgalopp
 Jeder Sportler wärmt sich vor dem Wettkampf auf. Die Muskeln müssen gelockert werden, der Kreislauf muß in Schwung gebracht werden. Man muß sich auf den bevorstehenden Wettkampf einstimmen. Dafür gibt es beim Pferderennen den Aufgalopp.

Oft kennt der Reiter sein Pferd nicht, weil er für einen anderen Stall reitet und für diesen Ritt verpflichtet ist. Der Aufgalopp bietet dem Reiter die Gelegenheit, sich mit dem Prerd vertraut zu machen.



Ausgleicher
 Der Ausgleicher oder Handicapper legt das von den Pferden zu tragende Gewicht in den -> Ausgleichsrennen fest.


Ausgleichsrennen
 In einem Ausgleichsrennen tragen alle Pferde ein Gewicht entsprechend Ihres GAG oder -> Generalausgleichs. Da die Skala von 30 kg für schlechte Pferde bis 110 kg für die Topgalopper reicht, sind in den verschiedenen Ausgleichsklassen die Abzüge vom GAG unterschiedlich hoch und sind wie folgt:

Ausgleich IV Abzug vom GAG 0, der Zuschlag maximal 10 kg
Ausgleich III Abzug von 6 kg bis 12 kg
Ausgleich II Abzug von 18 kg bis 24 kg
Ausgleich I Abzug von 30 kg bis 36 kg

Würde also ein Pferd mit einem GAG von 68 kg in einem Ausgleich IV laufen, wäre sein Gewicht 68 kg (Abzug 0 kg), in einem Ausgleich III wäre das Gewicht je nach Ausschreibung 56 bis 62 kg.

Weiterhin spielt das Alter des Pferdes eine große Rolle bei der Ermittlung des zu tragenden Gewichts. Damit wird der unterschiedliche Entwicklingsstand der jüngeren Pferde gegenüber den älteren und ausgewachsenen Pferden ausgeglichen.