Lexikon


Rennfarbe
 Farbige Rennbekleidung bestehend aus Dress und Kappe zur besseren Unterscheidung der Pferde im Rennen. Die Farbkombination und die Ornamente identifizieren ähnlich wie die Wappen der Adeligen den Besitzer des Pferdes. Sie wurden zum ersten Mal 1762 in England erwähnt. Davor ritten die Jockeys wie heute noch die Parforce- oder Springreiter im „roten Rock“. Rennfarben sind beim => Direktorium zu beantragen. Sie werden gegen Gebühr reserviert und geschützt (auf Lebenszeit oder für einen Zeitraum von 2 Jahren).

Einige, oft einfache, Rennfarben haben eine lange Tradition, sind weltberühmt und werden in der Familie weitervererbt. Beispiele:

Lord Derby: schwarz, weiße Kappe;
Aga Khan: grün, rote Schulterklappen und Kappe;
Gestüt Schlenderhan: rot, blaue Ärmel, schwarze Kappe mit Goldquaste

Die Rennfarben werden in einem Farbenbuch registriert.


Rennleitung
 Einfach gesagt, kann man die Rennleitung des Galopprennens auch mit dem Schiedsrichter beim Fußball vergleichen.

Sie überwacht die Einhaltung der Regeln beim Galopprennen. Dies betrifft nicht nur das Rennen selbst, sondern geht vom Erscheinen der Pferde Führring bis zum Schluß der Waage. Hat ein Pferd ein anderes behindert, kann die Rennleitung ein Protestverfahren eröffnen oder wenn ein Besitzer oder Trainer der Meinung ist, daß sein sein Pferd behindert wurde, wird dieser Protest durch die Rennleitung verhandelt. Ebenso ist sie für die Bestrafung des Reiters verantwortlich, wenn er die Peitsche übertrieben oder falsch eingesetzt hat oder wenn die Siegchancen eines Pferdes nicht genügend wahrgenommen werden.

Stellt ein anderer Funktionär z. B. der Abwieger Fehler im Gewicht fest, muß er dies der Rennleitung melden, die dann über den Fall entscheidet.

Jeder Aktive, der von der Rennleitung mit einem Ordnungsmittel belegt wurde, kann dagegen in Berufung gehen. Die nächste instanz ist das Renngericht und danch kann als weitere Instanz der Ordnungsausschuß als höchstes Entscheidungsgrmium des Galopprennsports angerufen werden.


Richterspruch
 Im Richterspruch wird der Ausgang eines Rennens dokumentiert. Er enhält folgende Informationen:

1.) Die Reihenfolge, in der die Pferde eingekommen sind.
2.) Die Abstände zwischen den Pferden.
3.) Die Zeit des Rennens
4.) Die Art, wie der Sieger gewonnen hat. Dabei wird wie folgt unterschieden

Kampf (Ka): Der Ausgang des Rennens war bis ins Ziel "umstritten". Der Sieger hat nur knapp gewonnen.
Sicher (Si): Das Rennen war für den Sicher eine sicher Angelegenheit, aber er hat die Gegner auch nicht dominiert
Leicht (Le): Der Sieger braucht sich für den Sieg nicht wirklich anstrengen, er war merklich besser, als die anderen Teilnehmer
Überlegen (Üb): Der Sieger war seinen Gegnern überlegen und gewann fast nach belieben.
Hochüberlegen (Hüb): Der Sieger stand Klassen über der Konkurrenz.

Die Buchstaben in Klammern nennen die gebräuchlichen Abkürzungen im Richterspruch.

Der Abstand zwischen den Pferden wird wie folgt ausgedrückt

tR: Totes Rennen, die Pferde waren auch durch die Technik nicht zu trennen.
N: Nase, eine Nüsternbreite vor dem Gegner.
kK: Kurzer Kopf, der Abstand zwischen den Pferden beträgt ca. einen halben Pferdekopf.
K: Kopf, der Abstand beträgt einen Pferdekopf
H: Hals
1/2 eine halbe Pferdelänge, der Gegner ist mit seinem Kopf etwa in Höhe des Sattelgurts
1 Pferdelänge, der Gegner ist am Schweif, also hinter dem Pfer
1 1/2 Längen
1 3/4 Längen usw.
W: Dank moderner Technik kann man die Pferdelängen ausrechnen. Früher wurde ein Abstand von mehr als 10 Längen zwischen den Pferden als "Weile" bezeichnet.

Eine Pferdelänge ist in der Rennordnung mit 2,50m definiert. Bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h laufen die Pferde in einer Sekunde 16,6m, eine Pferdelänge entspricht also einem Vorsprung von 0,15 Sekunden.